: „Mehmet“ muss draußen bleiben
MÜNCHEN dpa ■ Die Ausweisung des früheren Münchner Serienstraftäters „Mehmet“ ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums endgültig. Eine durch die Stadt München ausgesprochene Ausweisungsverfügung sei jetzt rechtlich unanfechtbar, so das Ministerium gestern. Sollte der 22-Jährige erneut versuchen, in die Bundesrepublik einzureisen, müsse er mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. „Mehmet“ war zu Jahresbeginn in die Türkei geflohen, um einer Haftstrafe zu entgehen.