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„Mehmet“ kommt am 2. März

München (dpa) – Der aus Bayern in die Türkei abgeschobene jugendliche Straftäter „Mehmet“ kehrt Anfang März nach Deutschland zurück. Anlass ist eine Gerichtsverhandlung, bei der die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des Minderjährigen vor rund 15 Monaten überprüft wird. Das Verwaltungsgericht München hat die mündliche Verhandlung dazu für den 2. März angesetzt.

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