: Medienticker
Kardinal Joachim Meisner, Erzbischof von Köln, siegte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) über einen Journalisten. Dieser hatte 1996 mehrfach berichtet, dem Kardinal und einem Prälaten wäre es möglich gewesen, die Abtreibung einer angeblich von einem Pfarrer geschwängerten Minderjährigen zu verhindern. Der Journalist hatte dabei aber bewusst unterschlagen, dass Meisner und dem Prälaten weder der Name des Mädchens noch der des Pfarrers bekannt waren. Der BGH sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der vollständigen Berichterstattung und sprach Meisner einen Unterlassungsanspruch zu. (afp)
Der Privatsender Radio Hamburg wird beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das jüngste Urteil des BGH zu Hörfunkrechten einlegen (taz vom 9. 11. 2005). Die Klage werde vom Fachbereich Hörfunk des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) unterstützt, sagte eine Sprecherin des Senders. Der BGH hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fußballvereine besondere Gebühren von Rundfunkanbietern verlangen dürfen, die im Radio Liveberichte aus den Stadien senden. (epd)