piwik no script img

Mediengesetz außer Kraft

München (dpa/taz) - Der Bayerische Verfassunsgerichtshof hat am Freitag Teile des bayerischen Medienerprobungs– und -entwicklungsgesetzes (MEG) vom November 1984 außer Kraft gesetzt. Der Verfassungsgerichtshof berief sich mehrfach auf den Artikel 111 a der Bayerischen Verfassung, der 1973 durch Volksentscheid aufgenommen wurde und die öffentlich–rechtliche Trägerschaft von Rundfunk in Bayern sowie eine entsprechende Kontrolle und Ausgewogenheit verlangt. Die MEG–Regelung verstoße gegen die Verfassung, weil von den elf Mitgliedern des Verwaltungsrats der neuen Landeszentrale nur drei vom Medienrat gewählt werden. Der Medienrat ist das Organ, in dem politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. Die anderen acht Mitglieder kommen von Kabelgesellschaften und Anbietern. Das genüge nicht dem Gebot der öffentlich–rechtlichen Trägerschaft. Eine wirksame Eingriffsmöglichkeit der Landeszentrale in das Programm der neuen Anbieter hält der Gerichtshof für unentbehrlich.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen