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Medialer Drahtseilakt

■ SPD–Fraktion akzeptiert keine Werbebegrenzung für den WDR / Debatte um Landesrundfunkgesetz in Düsseldorf

Düsseldorf (taz) - Die SPD in Düsseldorf hält an der „Grundrichtung“ ihres Landesrundfunkgesetzes auch nach der Karlsruher Entscheidung fest. Mit dem Gesetz wollen die Genossen in einem wahren Drahtseilakt einerseits „private Initiative im Rundfunk ermutigen“ (Rau) und anderseits die „Vielfalt“ trotz der sich abzeichnenden Konzentrationsprozesse sichern. Die derzeitige Gefahr beschrieb Rau so: „Die Großgrundbesitzer der Printmedienlandschaft schicken sich an, im Rundfunkbereich miteinander zu kooperieren und dadurch noch größere Latifundien zu bilden.“ Eine interessante Festlegung steuerte Büssow bei: Die SPD–Fraktion werde keinem Staatsvertrag zustimmen, in dem regionale Werbezeiten des WDR geregelt würden. Das sei allein Ländersache. Zwischenruf der CDU: „Dann gibt es keinen Staatsvertrag.“ Büssows Festlegung richtet sich allerdings auch gegen die Düsseldorfer Staatskanzlei, deren Chef Leister auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Oktober in Hamburg einem „Rahmenpapier“ zugestimmt hat, in dem es zu diesem Thema heißt: „Dabei gehen die Regierungschefs davon aus, daß hinsichtlich der Hörfunkwerbung des WDR eine faire Lösung gefunden wird (zwischen 60 und 100 Minuten).“ Sollte Rau der Fraktion in diesem Punkt folgen, dann dürfte der „Durchbruch von Hamburg“ in Sachen Staatsvertrag schon wieder erledigt sein. Für die FDP kommt der Regierungsentwurf „einem Berufsverbot für Verleger gleich“. Ganz so dramatisch sieht die CDU das nicht. Sie will dem Gesetz aber nur zustimmen, wenn der Programmeinfluß der Verleger maßgeblich gestärkt wird. Dabei lehnt die CDU das oft beschriebene „Zweisäulenmodell“ nicht rundherum ab. J.S.

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