: Mangelnde Inanspruchnahme
betr.: „Mutter kommt mir nicht ins Heim“, taz vom 8. 7. 04
Leider wurden in dem gut aufgemachten Artikel die rechtlichen Möglichkeiten über das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz völlig außer Acht gelassen. In vielen Teilen der Bundesrepublik werden seit 2002 niedrigschwellige Betreuungsangebote gerade für Demenzerkrankte und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen aufgebaut und ortsnah angeboten. Ein großes Problem ist jedoch die mangelnde Inanspruchnahme durch die Betroffenen! Diese sind über die zusätzlichen Betreuungsangebote nicht ausreichend informiert.
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz wird auf gesetzgebender Ebene schon wieder diskutiert. Dort wertet man die mangelnde Inanspruchnahme der Leistungen als Zeichen dafür, dass diese von den Betroffenen nicht benötigt werden. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Reformierung des Pflegeversicherungsgesetzes wäre die rückschrittliche Entwicklung fatal! Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz kann nur ein erster Schritt zur Entlastung pflegender Angehöriger sein. BIRGIT WOLFF, Despetal