: Managerprämien weiter zulässig
KARLSRUHE dpa ■ Nachträgliche Anerkennungsprämien für Manager und Vorstände bleiben auch nach dem Mannesmann-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erlaubt. Das geht aus der gestern veröffentlichten schriftlichen Begründung hervor. Danach müssen Prämien nicht im Dienstvertrag vereinbart worden sein, sie können auch ohne Vertragsgrundlage im Nachhinein gezahlt werden. Der BGH hatte im Dezember die Freisprüche für die Angeklagten im Prozess um die Millionenprämien an Manager und Exvorstände nach der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone aufgehoben.