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■ Mit DSD-Quoten auf du und duMalnehmen als Segen

Berlin (taz) – Noch gibt es sie offiziell gar nicht: Die Verwertungsquote. Doch das Duale System Deutschland (DSD) rechnet schon seit geraumer Zeit damit – und Umweltministerin Angela Merkel will nun die Gesetzeslage an die Vorstellungen der Grünen-Punkt-Gesellschaft anpassen.

Nach der bisher noch geltenden Verpackungsverordnung gibt es zwei Werte für jeden Packstoff, die das DSD zu erfüllen hat: Eine bestimmte Menge der auf den Markt geworfenen Glas-, Weißblech-, Aluminium-, Papier-, Plastik und Verbundstoffverpackungen muß wieder eingesammelt werden. Das ist die sogenannte Sammelquote. Ein zweiter Wert, die Sortierquote, besagt, welcher Anteil davon aufbereitet werden muß.

Dem DSD ist diese getrennte Rechnung schon lange zuwider, weil es die Schwächen beim Sammeln oder Sortieren deutlich machte. Deshalb rechnet die Gesellschaft häufig mit einer Verwertungsquote, die sich aus der Multiplikation der beiden Daten ergibt. Die Umweltministerin will sich jetzt dieser Sichtweise anschließen.

„Die Änderung ist nachteilig für die Städte und Kreise,“ meint Gunda Rachut vom Forschungs- und beratungsbüro cyclos. Weil die Effizienz der Sortierung nicht mehr nachgewiesen werden müsse, werde viel grünbepunkteter Müll auf den Deponien landen, prognostiziert sie. Auch Gudrun Pinn, Umweltberaterin aus Berlin, ist gegen die Änderung: „Die Schwachstellen des Systems werden nivelliert.“ Beim Weißblech sei beispielsweise ganz einfach eine hundertprozentige Sortierquote zu erreichen, weil das Metall magnetisch ist. Wenn jetzt die Verwertungsquote eingeführt wird, muß das DSD zehn Prozent weniger Dosen mit Hilfe von gelben Säcken und Tonnen sammeln als bisher vorgeschrieben.

1996 wäre sowieso das erste Jahr gewesen, in dem die vollen Erfassungs- und Sortierquoten gegolten hätten: 1995 war noch Schonfrist, weil im ersten Halbjahr niedrigere Werte vorgeschrieben waren. Doch wenn Merkels Novelle durchkommt, muß sich das DSD keine Sorgen machen. Ihre neuen Vorgaben sollen rückwirkend ab Januar 1996 gelten. bpo/aje

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