: Machtsicherung
„Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 v.H. der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.“
„Wohl bei keiner Gesetzgebung ist die jeweilige Parlamentsmehrheit so sehr im Eigeninteresse befangen wie bei der Wahlgesetzgebung (...). Daher läßt sich die Wahlgesetzgebung (...) auch als ein immerwährender Versuch verstehen, den eigenen Vorteil bis zur Grenze des gerade noch für verfassungsrechtlich zulässig Gehaltenen abzusichern. Es ist nicht zu verkennen, daß die Machtsicherung ein dominierender Faktor ist.“ Hans Meyer in seinem Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik, Bd. II, Heidelberg 1987
„In der Demokratie sind die Gesetze, die das Wahlrecht festlegen, grundlegend.“ Montesquieu in seiner 1748 erstmals publizierten Schrift „Vom Geist der Gesetze“
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