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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in aktuellen Berichten über schwere Gewaltverbrechen die Namen der verurteilten Täter genannt werden dürfen. Allerdings ist laut dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Identifizierung nicht immer erlaubt – vor allem nicht vor einer gerichtlichen Verurteilung oder bei jugendlichen Straftätern. Auch über länger zurückliegende Straftaten darf nicht ohne Weiteres berichtet werden, weil sonst das Recht des Täters auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft verletzt sein kann. (dpa)
Klaus Kopka (69), ehemaliger Vorsitzender des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, sieht sich weiteren Korruptionsvorwürfe ausgesetzt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll der Nürnberger Radiounternehmer Gunther Oschmann Kopka mit 30.000 Euro bei der Finanzierung eines Hauses geholfen haben. Dies geschah 2006, zwei Jahre nach Ende von Kopkas Amtszeit. 1994 habe der Medienrat die Untersuchung einer möglicherweise illegalen Einflussnahme Oschmanns in der bayerischen Privatradiolandschaft abgelehnt. (epd)
Die Gebührenkommission KEF hat Gelder in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro verweigert, die ARD und Deutschlandradio für digitale Hörfunkprojekte beantragt hatten. Wesentliche Kriterien für eine Freigabe seien nicht erfüllt und die Wirtschaftlichkeit der Projekte stehe in Frage, erklärte die KEF am Mittwoch. Insbesondere sei es nicht gelungen, mit den privaten Hörfunkanbietern einen tragfähigen Konsens für die digitale Zukunft herbeizuführen. Die Mittel würden aber nicht gestrichen, sondern für neue Initiativen eingeplant. (epd)