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Archiv-Artikel

MEDIENTICKER

Donald E. Graham (64), Vorstandsvorsitzender der „Washington Post Company“ will die wöchentlich erscheinende nationale Ausgabe der Washington Post einstellen. Gründe seien der anhaltende Leserschwund und die wegbrechenden Anzeigen. Die Auflage des seit einem Vierteljahrhundert bestehenden Wochenblatts sei in den vergangenen zehn Jahren von 150.000 auf 20.000 Stück geschrumpft, die „Abonnenten sterben buchstäblich aus“. Auch die tägliche Ausgabe der Post kämpft seit Jahren mit einer schrumpfenden Auflage. (afp)

Das Bundesverfassungsgericht (57) klärt den Umgang mit Pressespiegeln. Die Richter haben jetzt festegestellt, dass die Medien die darin zitierten Passagen nicht nachrecherchieren müssen. Allerdings darf der Ursprungsartikel auch nicht entstellend gekürzt werden. Geklagt hatte die Börsenzeitung Effecten Spiegel. Sie war vom Hamburger Landgericht wegen einer Presseschau zu Schadensersatz verurteilt worden. Darin hatte sie einen Artikel aus dem Handelsblatt über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten so verkürzt, dass fast alle für den Mann entlastenden Aspekte wegfielen. Bei einem Pressespiegel dürfe nicht durch Auslassung wesentlicher Tatsachen der Sinngehalt des zitierten Artikels verfälscht werden, erklärte damals das Hamburger Landgericht und wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Karlsruhe mahnte die Hamburger Richter zugleich, dass sie die Pressefreiheit nicht genügend beachtet hätten. Es dürfe von einer Redaktion nicht verlangt werden, dass sie die im Rahmen einer Presseschau veröffentlichten Fremdartikel wie eigene Beiträge überprüft. (chr)