piwik no script img

Lokalkoloratur

Jetzt fliegen sie wieder, die Hubschrauberschrecke und die Flugzeugbehinderer. Und versetzen die Wirtschaftsbehörde in Besorgnis. Kaum haben die ersten HamburgerInnen ihre Drachen aus dem Schrank geholt, schon muß das Amt davor warnen, diese an der zu langen Leine zu führen. Nicht länger als 100 Meter darf die sein. Wer höher fliegt, behindere Rettungs- und Polizeihubschrauber in ihrer Arbeit, informiert die Behörde. Daß oberirdische Stromleitungen den sicheren Drachentod bedeuten, dürften mittlerweile auch GelegenheitsfliegerInnen wissen. Weniger bekannt scheint zu sein, daß Drachen auf der Windschutzscheibe Start oder Landung von Flugzeugen stören können. Daher: Keine Drachen im Kreis von sechs Kilometern um den Flughafen Fuhlsbüttel – so will es die Luftverkehrsordnung. Vom Sonderlandeplatz Finkenwerder und von den Segelflugplätzen Boberg und Fischbeck-Neugraben müssen Drachen drei Kilometer Abstand halten. juw

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen