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Logistik-Konzept für Golfkrieg

■ Finanzminister Waigel für „Solidarität mit den USA“/ Rau für Finanzhilfe für Golf-Truppen

München/Saarbrücken (taz/ap) — In den nächsten Tagen wird die Bundesregierung ein Konzept entwerfen, wie im Bereich der Logistik die USA im Falle eines Golfkrieges unterstützt werden kann. Dies erklärte gestern Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) in München. „Wir fühlen uns in Solidarität gegenüber der USA, die auch im Golf unsere Interessen vertreten“, erklärte Waigel. Auch bilateral werde die Regierung, falls das nötig sei, helfen und Länder wie Türkei oder Ägypten unterstützen. Mit der Begründung, daß das Logistik-Konzept noch nicht ausgearbeitet sei, wollte Waigel keine näheren Angaben über Zahlen machen. Er verwies jedoch darauf, daß seine Partei möglichst bald nach der Wiedervereinigung auf eine verfassungsrechtliche Klärung pochen werde, ob die Bundeswehr zur Unterstützung der Nato bei derartigen Krisen abkommandiert werden darf. Seiner Meinung nach soll eindeutig festgelegt werden, daß das Eingreifen der Bundeswehr diskussionslos möglich ist.

Auch der NRW-Ministerpräsident Rau sprach sich für eine Mitfinanzierung des Einsatzes am Golf aus. Er glaube allerdings nicht, daß die USA und die Bundesrepublik in spezielle Finanzverhandlungen treten müßten, sagte Rau. SPD-Kanzlerkandidat Lafontaine sagte, er sehe gegenwärtig keine Veranlassung, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Erst wenn Deutschland seine volle Souveränität erreicht habe, bestehe die Möglichkeit, im Verfassungsrat über eine deutsche Beteiligung an UNO-Friedenstruppen zu diskutieren. Für im Grundsatz möglich hält der SPD-Spitzenkandidat für Brandenburg und evangelische Konsistorialpräsident Manfred Stolpe den Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der UNO. SPD-Chef Vogel wandte sich dagegen, die Frage der Entsendung von Bundeswehrsoldaten in Krisengebiete isoliert zu behandeln. Statt dessen gehöre sie „in die Liste der Fragen, auf die wir uns im 2. Staatsvertrag für künftige Verfassungsänderungen verständigt haben. In jedem Fall müsse jedoch, wie im Einigungsvertrag niedergelegt, eine Volksabstimmung über eine solche Grundgesetzänderung entscheiden.

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