: Lockvogel für Daimler-Manager
STUTTGART ap ■ Das Stuttgarter Landgericht hat den Aktienoptionsplan von DaimlerChrysler für rechtmäßig erklärt. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hatte gegen den Beschluss geklagt, Optionsrechte auf bis zu 96 Millionen Daimler-Aktien an die Top-Manager des Unternehmens zu gewähren. SdK-Anwalt Götz hatte bemängelt, dass der Hauptversammlung nicht die Kosten des Programms vorgelegt worden seien.
Mit dem Programm will das Unternehmen seine Attraktivität für Führungskräfte steigern. Dazu gehören 6.500 Manager, 15 Prozent der Papiere sind für den Vorstand reserviert. Die Ausübung der Rechte ist an die Bedingung geknüpft, dass der Aktienkurs um mehr als 20 Prozent über einem festgelegten Referenzkurs liegt. Schließlich sollen die Manager den Anreiz haben, den Kurs ihrer Aktie zu steigern.
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