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Lockerung im Waffengesetz

Bonn (taz) - Der von Bundesinnenminister Zimmermann vorgelegte Entwurf für ein neues Waffengesetz stößt bei den Grünen auf heftigen und bei der SPD auf punktuellen Widerstand. Die Liberalen bekamen bei der ersten Lesung im Bundestag Bauchschmerzen. Der Entwurf war bereits am 23.Dezember 1983 dem Bundesrat vorgelegt worden. Die darin vorgesehene Strafminderung bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz stieß damals auf herbe Kritik bei der Opposition und einzelnen FDP–Abgeordneten. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung mit einer notwendigen Anpassung des Gesetzestextes, der von 1972 stammt. Vorges Schießen in geschlossenen Räumen zur Erprobung von Schußwaffen und Munition.

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