: Linie 4: Grobe Mißachtung -betr.: "Linie 4 muß neu geplant werden", v. 3.2.96
Betr.: „Linie 4 muß neu geplant werden“, v. 3.2.
Die Wertung der CDU, das OVG-Urteil bedeute das „endgültige Aus für die Linie 4“ ist abwegig; genau das Gegenteil ist der Fall: Mit ihrem „Erfolg“ vor Gericht haben die Kaufleute doch erreicht, was sie immer wollten – und sollten jetzt nicht länger dem verkehrspolitischen Katastrophenkurs von CDU und Handelskammer folgen. Das zweifelhafte Resultat:
Nach dem Bau der Linie 4 wird es für Autofahrer im Horner Zentrum weiterhin möglich sein, illegal und halb auf dem Radweg zu parken, denn eine Schraffierung für eine Straßenbahn läßt sich natürlich leichter Mißachten als eine Hochpflasterung.
Dann wird es auf 500 Metern eben keine Hochpflasterung geben, aber dafür kann es endlich losgehen mit der Linie 4. Schließlich hat ihr dasselbe Gericht vernünftige Gründe attestiert und die Führung auf der Heerstraße nicht beanstandet. Mehr noch: Das Gericht hat in seltener Klarheit das Aus für eine CDU-Geisterbahn durchs Hollerland (Linie 6) verkündet; wenigstens diese Debatte sollte jetzt beendet sein. Dieter Mazur
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