: Lieb und teuer
Künftig können Verstöße gegen die Hamburger Hundeordnung mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Mark belegt werden. Grundlage dafür ist der neue Paragraph 1 des „Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, der als neue Höchstbuße bei ordnungswidrigem Handeln 100.000 Mark vorsieht, teilte die Gesundheitsbehörde gestern mit. Gleichzeitig wurde die Rasse „Tosa Inu“ in die Liste der so genannten „Hunde der Kategorie zwei“ aufgenommen. Tiere dieser Kategorie gelten solange als gefährlich, bis die zuständige Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen hat, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen aufweist.
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