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Letzter Wille gilt

Betr.: „In fremder Erde“, taz vom 8.3.

In einem ähnlichen Fall haben wir nach fünf Jahren Rechtsstreit vor dem OLG Koblenz ein Urteil erhalten, wonach der Wille des Verstorbenen beachtet werden muss. Das Urteil ist im Januar 2000 in der Presse veröffentlicht worden. Auch in unserem Fall stand angeblich eine Gemeindeordnung gegen eine Bestattung auf dem Heimatfriedhof.

Erika Rohwedder

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