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Archiv-Artikel

Lesen lernen kostet extra

Behörde legt Gebrauchsgebühr für Schulbücher von bis zu 100 Euro im Jahr fest. SPD spricht vom dümmsten aller Modelle, Lehrerverband fordert Sozialverträglichkeit

Im Januar prasseln die Neuigkeiten im Schulsektor aufeinander. Gestern wurde bekannt, dass die Bildungsbehörde am 26. Januar eine Schulgesetzänderung in drei Punkten in die Deputation einbringt. So wird die Lehrmittelfreiheit abgeschafft und das Rauchverbot an Schulen gesetzlich verankert. Auch soll nun doch eine Mindestgröße für Schulen festgeschrieben werden, um geplante Schließungen juristisch abzusichern.

Ab dem neuen Schuljahr müssen Eltern für den Gebrauch der Schulbücher ihrer Kinder bezahlen. Dabei gibt es für Grundschulen eine Obergrenze von 50 Euro, für die Klassen 5 bis 10 eine Obergrenze von 80 Euro und für die Oberstufen eine Deckelung bei 100 Euro pro Jahr. Wie viel die Eltern tatsächlich zahlen, hängt von der jeweiligen Schule ab. Arbeitshefte oder Literatur müssen „auf eigene Rechnung“ beschafft werden.

Befreit von der Gebühr werden Asylbewerber, Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Heimkinder und Schüler-Bafög-Bezieher. Familien mit drei oder mehr Kindern zahlen die Hälfte.

Die SPD-Politikerin Britta Ernst bezeichnete das Model als „das dümmste von allen“, weil die Eltern die Bücher nur ausleihen, aber nicht behalten dürfen. Erst nach dreijähriger Nutzung werden sie verkauft oder verschenkt. Alternativ könnten die Bücher auch gleich gekauft werden, doch dies könnten sich nur Wohlhabende leisten. FDP-Politiker Martin Woestmeyer sprach gar von „Abzocke“, die mit der guten Idee, für einen besseren Umgang mit Büchern zu sorgen, nichts gemein habe.

Arno Becker vom Deutschen Lehrerverband Hamburg bezeichnete dagegen die Elternbeteiligung als „nötig“. Allerdings müsse er darüber nachdenken, ob die Regelung „sozialverträglich“ sei. Denn für Geringverdienende ist keine Entlastung geplant. Kaija Kutter