■ STREITFALL: Leihmutter unterlag
Erneut zog in den USA eine Leihmutter vor Gericht — und verlor. Der Richter sprach das Sorgerecht allein den genetischen Eltern zu. Der Akt des Gebärens schaffe keinen Anspruch auf elterliche Rechte, befand das Landesgericht in der südkalifornischen Stadt Santa Ana. SEITE 8
WISSENSCHAFT
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