: Leiharbeits–Verbot
Karlsruhe (dpa) - Das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In einem gestern veröffentlichten Beschluß bestätigte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Vorschrift, wonach die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten im Baugewerbe, die „üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden“, unzulässig ist. Mit dieser Entscheidung wurden die Verfassungsbeschwerden mehrerer Verleihunternehmen und Betriebe des Baugewerbes sowie eines Zimmermanns zurückgewiesen, der bis zum Verbot im Jahr 1981 als Leiharbeiter tätig gewesen war. (AZ 1 BvR 1086/82)
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