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Archiv-Artikel

in kürze MIETRECHT Leichter gemacht

Die Kündigung von Mietern, die in einem zum Abriss vorgesehenen Haus wohnen, soll erleichtert werden. Der Bundesrat billigte gestern einen Gesetzentwurf Sachsens. Danach soll ein Mietvertrag gekündigt werden können, wenn das betroffene Haus ganz oder teilweise abgerissen werden soll und zur Hälfte bereits leer steht. (dpa)