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Leichenschau fehlt vierte Rubrik

Nach der wahrscheinlichen Tötung von fünf Patienten des Bundeswehrkrankenhauses durch einen früheren Pfleger haben Experten eine Reform der Leichenschau gefordert. Bei Todesfällen in medizinischen Einrichtungen solle künftig ausdrücklich festgehalten werden, ob sie unerwartet eingetreten sind. Das sagte der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der FU und Direktor des Landesinstituts für Gerichts- und soziale Medizin, Volkmar Schneider, dem Tagesspiegel. „Damit könnte man den einen oder anderen Fall eines unnatürlichen Todes zu fassen kriegen, der sonst unbemerkt bleiben würde.“ Bisher muss der Arzt auf dem Totenschein nur ankreuzen, ob die Todesart natürlich, nicht natürlich oder ungewiss ist. Schneider fordert, auf Leichenscheinen als vierte Rubrik den „unerwarteten Tod in medizinischen Einrichtungen“ festzulegen. DPA

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