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Archiv-Artikel

SCHÜLERPORTAL „SPICKMICH.DE“ Lehrerin zieht vor Bundesverfassungsgericht

MÜNCHEN | Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus NRW und dem Lehrer-Bewertungsportal „Spickmich.de“ geht weiter. Die Pädagogin zieht nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof vor das Bundesverfassungsgericht, wie das Nachrichtenmagazin Focus meldete. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte, die Klage stützte sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet. Der BGH hatte im Juni die Revision der Lehrerin abgewiesen, die ihr Persönlichkeitsrecht durch die Schülernoten verletzt sah. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der Pädagogin auf informationelle Selbstbestimmung, befanden die Richter. Auf „spickmich.de“ können Schüler ihren Lehrern Noten von Eins bis Sechs in verschiedenen Kategorien geben. (afp)