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Archiv-Artikel

LehrerInnen sind auch im Wald im Dienst

PROZESS Ein Zeckenbiss, den eine Lehrerin auf einer Klassenfahrt erlitt, gilt laut Gericht als Dienstunfall

Fast acht Jahre lange hat eine Lehrerin aus Soltau auf die Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall geklagt – nun hat sie in letzter Instanz Erfolg. Am Donnerstag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ansicht der 57-Jährigen und sicherte ihr damit den Anspruch auf die Unfallfürsorge für Beamte.

Die Frau war 2002 während einer Fahrt mit Drittklässlern zu einem im Wald gelegenen Jugendhof in Bad Fallingbostel gebissen worden. Sie erkrankte an Borreliose. Zehn Monate war sie wegen Seh- und Gleichgewichtsstörungen krank geschrieben. Die Landesschulbehörde Lüneburg, die den Dienstunfall nicht anerkennen wollte, hatte argumentiert, ein Zeckenbiss im Wald sei ein allgemeines Risiko, das ein Dienstherr nun mal nicht beherrschen könne.

Der Anwalt der Lehrerin hielt dagegen: „Es passierte in Ausübung ihres Dienstes.“ Das sahen auch die Richter so: „Während einer dienstlich geprägten Tätigkeit sind alle Unfälle Dienstunfälle“, sagte Herbert. Es sei eindeutig belegt, dass die Lehrerin an einem bestimmten Tag während einer Pausenaufsicht im Wald gebissen wurde. (dpa)