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Legale Sterbehilfe

■ Erstes Euthanasiegesetz in Australien tritt in Kraft

Darwin (dpa/rtr) – Allen Protesten zum Trotz trat gestern im australischen Nordterritorium das weltweit erste Sterbehilfegesetz in Kraft. Ärzte haben danach das Recht, schwerkranken, sterbewilligen Patienten aktiv beim Freitod zu helfen. Entscheidet sich ein Patient für den Tod, dann müssen nach dem Gesetz zwei Wochen vergehen, bis ein Arzt die tödliche Spritze verabreichen darf. In dieser Zeit muß der Sterbewillige von mindestens zwei unabhängigen Ärzten für unheilbar krank erklärt werden. Die Injektion des tödlichen Medikaments wird schließlich durch einen vom Arzt installierten Computer ausgelöst. Bevor das Gift in die Venen fließt, muß der Patient allerdings noch einmal Fragen zu seinem Einverständnis beantworten. Zahlreiche Ärzte, Kirchenvertreter und Führer von Aborigines reichten gestern unterdessen als „Koalition gegen Euthanasie“ eine Klage gegen das neue Gesetz beim obersten Gerichtshof des Territoriums ein.

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