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Lebenlänglich für Vergeltungsakt

Das Hanseatische Obertlandesgericht hat gestern den Funktionär der linksradikalen türkischen DHKP-C („Revolutionäre Volbsbereiungsfront/Partei“) Ilhan Yelkovan, wegen Mordes und versuchter Geiselnahme zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihm drohen 15 Jahre Haft. Den Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ hatte das Gericht fallengelassen. In seiner Urteilsbegründung – die bereits vor Ende der gestrigen Beweisaufnahme und den letzten Plädoyers geschrieben worden war – sah es der Richter Albrecht Mentz als erwiesen an, das Yelkovan am 24. April 1997 bei dem Überfall von DHKP-C-Leuten auf den „Ergo-Grill“ in Wilhelmsburg beteiligt war und dabei den Imbissbesitzer Erol K. in seinem PKW erschossen hat. Im Gegensatz zur Zwischenbilanz geht das Gericht aber nicht mehr davon aus, dass die Tat geplant gewesen sei. Der Überfall sei als ein Vergeltungsakt ohne Waffengewalt gedacht gewesen, um die sexuelle Anmache einer DHKP-C-Anhängerin zu rächen. Als Erol K. nach seinem Handy gegriffen habe, so das Gericht, um die Polizei zu alarmieren, sei Yelkovan „irrtümlich“ davon ausgegangen sei, es handele sich um eine Waffe und habe geschossen. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Revision angekündigt.

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