: Laut und lange
■ Flughafen: OVG weist Klagen zurück
AnwohnerInnen des Flughafens Fuhlsbüttel sind in zwei Verfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in ihren Bemühungen gescheitert, sich mit einstweiligen Anordnungen gegen Belästigungen durch den Flughafenbetrieb nach 23 Uhr zu wehren. Nach gestern veröffentlichten Beschlüssen wollte das OVG weder Ausnahmen von geltenden Nachtflugbeschränkungen untersagen noch die Zahl der planmäßigen Flugbewegungen auf den Stand von 1994 festschreiben.
Zwei Gruppen von AnwohnerInnen hatten in zwei separaten Verfahren entsprechende einstweilige Anordnungen beantragt. Eine Anordnung, die Landungen aufgrund von Verspätungen nach 23 Uhr verböte, hätte nach Ansicht des OVG erhebliche wirtschaftliche Nachteile für das betroffene Luftfahrtunternehmen. Diese seien gewichtiger als die Nachteile für die betroffenen AnwohnerInnen. Auch der Antrag einer zweiten Gruppe von FlughafenanwohnerInnen, die Zahl der planmäßigungen Flugbewegungen auf den Stand von 1994 festzuschreiben, wurde mit ähnlicher Begründung zurückgewiesen. Die Nachteile für die AnwohnerInnen seien nicht so groß, daß sie Eingriffe in den Flugplan rechtfertigen würden. Wann über die Klagen im Hauptverfahren endgültig entschieden wird, stand gestern noch nicht fest. lno
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