: Lauschen verboten
Das Landgericht hat gestern im Lübecker Brandprozeß die Entscheidung über ein Verwertungsverbot der heimlichen Tonbandmitschnitte vertagt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Februar 1996 von Gesprächen gefertigt wurden, die der Angeklagte Safwan Eid im Gefängnis mit Freunden und Verwandten geführt hatte. Eids Verteidigerinnen hatten den Lauschangriff gegen ihren Mandanten kritisiert. Gabriele Heineke und Barbara Klawitter beantragten ein „Verwertungsverbot“. Solche Abhör-Maßnahmen seien, so Klawitter, „nur zur Gefahrenabwehr zulässig“, nicht aber um etwa das Recht auf Aussageverweigerung „auszuhöhlen“.
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