: Landowsky muss nicht blechen
Klaus-Rüdiger Landowsky, der frühere Chef der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und Vorstandsvorsitzende der zur Bankgesellschaft Berlin gehörenden Berlin Hyp, muss keinen Schadenersatz leisten. Mit diesem Urteil endete nach einem Zeitungsbericht am Dienstag in zweiter Instanz ein Schadenersatzprozess vor dem Kammergericht gegen Landowsky und frühere Vorstandskollegen. Der Ex-Banker sollte in dem Zivilverfahren zum Schadenersatz wegen der umstrittenen Aubis-Kredite verpflichtet werden. Nach Landowskys Sieg in erster Instanz im Herbst 2003 war die Berlin Hyp im vergangenen Jahr in Berufung gegangen, jetzt jedoch erneut unterlegen. Eine weitere Revision hat das Kammergericht nicht zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Kosten des Verfahrens müsse die Berlin Hyp tragen. DDP