: Landesentwicklungsplan für Großflughafen
Die Rechtsverordnung für den gemeinsamen Landesentwicklungsplan zum Bau des Flughafens in Schönefeld ist gestern von beiden Landesregierungen beschlossen worden. Der Plan tritt mit Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsverordnung voraussichtlich im April in Kraft, teilte das Berliner Landespresseamt mit. Künftig müssen sich alle Bauplanungen in dem Gebiet an ihm orientieren. Anliegen ist es, Konflikte bei der Bebauung von Flächen zu vermeiden sowie die Flugsicherheit zu gewährleisten. Senatssprecher Michael-Andreas Butz erneuerte unterdessen die Forderung der Landesregierungen in Berlin und Potsdam an den Bund, umgehend die Finanzierung der Verkehrsanbindung des Großflughafens zu klären. Der vorgesehene Zeitrahmen lasse sich nur einhalten, wenn die Planungen bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) sei „jederzeit zu einem Spitzengespräch mit dem Bund bereit“. Dennoch wird der Vertrag über den Bau des geplanten Großflughafens mit dem Essener Baukonzern Hochtief doch erst später unterzeichnet als zuletzt angekündigt worden war. Die Übereinkunft solle schon im Laufe des März paraphiert werden, sagte gestern der Sprecher der Projektplanungsgesellschaft, Burkhard Kieker. ADN, rtr
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