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Landebahn geebnet

■ Dasa-Erweiterung: Wirtschaftsbehörde veröffentlicht Planfeststellungsbeschluss

Die Wirtschaftsbehörde meldet Vollzug. Gestern legte sie den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Dasa-Werkes Finkenwerder vor. Er soll vom 18. bis 31. Mai öffentlich ausgelegt werden. Danach haben Kritiker vier Wochen Zeit, vor dem Verwal-tungsgericht Klage gegen den Beschluss einzureichen.

Dieser sieht vor, die Start- und Landebahn in Finkenwerder um 363 auf 2684 Meter zu verlängern und 170 Hektar der ökologisch wertvollen Elbbucht Mühlenberger Loch zuzuschütten. Dort sollen Hallen und Abstellplätze für den projektierten Riesen-Airbus A3XX geschaffen werden. Abgelehnt von allen Airbus-Wünschen wurde lediglich die Ausnahmegenehmigung für nächtliche Starts und Landungen.

Die Baumaßnahmen können sofort nach der noch ausstehenden Entscheidung von Airbus Industrie aufgenommen werden, die Endmontage des Jumbos in Hamburg durchzuführen. Vorbehalten ist jedoch die Entscheidung über die Ausgleichsmaßnahmen in der Haseldorfer Marsch und der Hörner Au. Damit kann die Zerstörung des Mühlenberger Lochs beginnen, ohne dass die ökologischen Ausgleichsflächen bereits vollendet wurden.

Manfred Braasch von der Umweltschutzorganisation BUND will das 480 Seiten starke Papier „mit unseren Juristen sorgfältig prüfen“. Als Konsequenz daraus schloss er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht „ausdrücklich nicht aus“. Die Anwälte Peter Mohr und Rüdiger Nebelsieck, die etwa 150 Anwohner und mehrere Verbände vertreten, kündigten eine Klage bereits an.

Sven-Michael Veit

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