piwik no script img

Länger offen

■ Bundestag beschließt neues Ladenschlußgesetz

Bonn (AP) – Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist beschlossene Sache. Mit der knappen Mehrheit von 327 gegen 321 Stimmen setzten die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gestern im Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, nach dem Geschäfte vom 1. November an werktags zwischen sechs Uhr und 20 Uhr und an Samstagen bis 16 Uhr Kunden bedienen dürfen. Im Gegenzug entfallen mit dem Gesetz der lange Donnerstag und der lange erste Samstag im Monat. An den vier Samstagen vor Weihnachten ist allerdings unverändert um 18 Uhr Ladenschluß. Außerdem sollen Bäcker künftig auch an Sonntagen Brötchen backen können: Die Herstellung und der Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren werden sonn- und feiertags für drei Stunden zugelassen. Die Gewerkschaften DAG und HBV verwiesen gestern auf geltende Tarifverträge: Vor 1997 sei eine Verlängerung der Öffnungszeiten nicht möglich. Der Bundesrat kann die Neuregelung nicht blockieren – das Gesetz bedarf nicht seiner Zustimmung. Seiten 2 und 10

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen