■ ARBEITSLOSIGKEIT: Länger Übergangsgeld
Bonn (afp) — Das Altersübergangsgeld in den neuen Ländern wird bis zum 30. Juni 1992 verlängert. Darauf verständigte sich eine Koalitionsrunde unter Vorsitz von Kanzler Kohl (CDU). Damit können in Ostdeutschland Arbeitslose, die zu diesem Zeitpunkt 55 Jahre alt sind, bis zur Erreichung des Rentenalters ein Übergangsgeld in Höhe von 65 Prozent des letzten Nettolohns beantragen.
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