■ Telegramm: Länder müssen mehr für Schulausbau zahlen
Bonn (AP) – Neu- und Ausbauten von Universitäten und Hochschulen müssen künftig bis zu einer Summe von drei Millionen Mark pro Vorhaben von den Ländern allein finanziert werden. Erst ab drei Millionen Mark wird sich der Bund wie bisher mit 50 Prozent an der Finanzierung von dringlich eingestuften Projekten beteiligen. Das sieht eine Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) vor, die das Kabinett gestern beschlossen hat.
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