: Länder beenden Medienstreit
■ Die Ministerpräsidenten einigten sich auf eine gemeinsame Grundlage für den Medienstaatsvertrag: Von den vier künftigen Satellitenkanälen werden zwei öffentlich–rechtlich, zwei privat betrieben werden.
Aus Hamburg Jost Berg
„Die Republik kann zusammen bleiben!“ verkündete gestern nach Abschluß der Länder–Ministerpräsidenten–Konferenz in Hamburg ein stolzer Lothar Späth. Nach „verbalen Unhöflichkeiten“ in der Runde der Länder–Chefs wurde der Weg für einen Medien–Gesamtstaatsvertrag geebnet. Es war der Vorschlag, mit dem Baden–Württembergs Ministerpräsident Späth nach Hamburg reiste, der schließlich zur Grundlage des Beschlußvorschlags gemacht wurde. Nachdem 1985 in Saarbrücken keine Einigung in Sachen Satelliten–Fernsehen und öffentlich–rechtliche Sender zu er zielen war, hat man sich nun weitgehend geeinigt. Nur Hessens Börner erklärte, daß er das medienpolitische Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 4. November abwarten wolle, bevor er sich zur Einigung äußert. Zwei der vier auf dem deutschen Rundfunksatelliten zu vergebenden Kanäle sollen von den Minsterpräsidenten der ARD und dem ZDF zugeteilt werden, die darüber ARD plus und 3 Sat ausstrahlen können. Die anderen beiden werden privaten Anbietern, voraussichtlich RTL plus und Sat 1, zur Verfügung gestellt, die auch über die terrestrischen Fernsehfrequenzen „unter Berücksichtigung lokaler / regionaler Beiträge“ verfügen können. Auf der Grundlage der bereits in Saarbrücken diskutierten Finanzierungsgrundsätze sollen die öffentlich–rechtlichen Anstalten gesichert werden. Für die kleineren Sender in Saarbrücken, Bremen und Berlin wird ein entsprechender Finanzierungsausgleich besorgt. Der Gesamtstaatsvertrag soll unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entworfen werden. In ihm werden auch die Teilverträge berücksichtigt werden müssen, die von den Ländern in Süd– und Norddeutschland bereits geschlossen wurden. Damit wurde, so Gastgeber Klaus Dohnanyi, „in letzter Minute das Auseinanderdriften der deutschen Medienlandschaft verhindert“. „Zu meinem großen Erstaunen war das eine der großen Konferenzen, bei denen sogar etwas herausgekommen ist“, stellte Späth am Ende fest. Zu den Beschlüssen gehört auch, daß die Länder eine Kulturstiftung als „Einkaufs–Genossenschaft“ gebildet haben. Jedes Jahr werden zehn Millionen DM eingezahlt, die für größere Ankäufe von für „die deutsche Kultur wichtigen Zeugnissen“ gedacht sind. Ihr Sitz wird in Berlin sein. Der dritte Beschluß legte die Erhöhung der Forschungsfinanzierung auf 3,6 % fest, die Max–Planck–Institute sollen ab 1988 sogar fünf Prozent mehr Geld bekommen. Siehe Kommentar auf Seite 4
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