LESERINNENBRIEFE :
Gewagtes Experiment
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
Ich denke, der Osteuropa-Workshop der taz ist eine gute Sache, auch und gerade als Instrument um, wie Sie schreiben, unterschiedlichen Realitäten im immer noch geteilten Europa Ausdruck zu verleihen. Nur, Liza Krasavtcevas derart undifferenzierte Betrachtung der Todesstrafe beinahe unkommentiert zu drucken, halte ich für ein gewagtes Experiment. Zumal die Berichterstattung in der taz zu dem Prozess und den Todesurteilen die himmelschreienden Ungerechtigkeiten aufgezeigt und ausführlich betrachtet hat.
TOBIAS RETTICH, Regensburg
Todesstrafe dient der Gewalt
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
„Ja, hätte man sie begnadigen und ihnen im Gefängnis vielleicht noch Internet, einen Fernseher, eine weiche Matratze und drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung stellen sollen?“ Meine Antwort: Ja, genau das hätte man sollen. Alles andere ist unmenschlich und dient nicht dem Frieden, sondern der Gewalt. Das wäre die richtige Politik! STEFAN KRICKEBERG, Karlslruhe
Aufklärung würde nutzen
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
„Verdient“ Frau Krasavtceva das Recht auf freie Meinungsäußerung? Ich rede nicht einem ethischen Absolutismus das Wort. Aber ich bin dagegen, dass man Dieben die Hände abhackt, Ehebrecherinnen steinigt und Mörder erschießt, weil es zutiefst inhuman ist und es bestimmt keiner Gesellschaft nutzt. Aufklärung würde solchen Gesellschaften sicher mehr nutzen. Aber solange Menschen wie Frau Krasavtceva solche Unrechtstaten tolerieren und unterstützen, indem sie sich für einen unreflektierten, populistischen ethisch-rechtlichen Relativismus starkmachen, so lange ist es noch ein weiter Weg bis zu einer aufgeklärten Gesellschaft. ERNST MINNINGER, Limbach
Rückständige Meinung
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
Zuerst gepflegte Reflexionen über die Todesstrafe an sich, dann die Schilderung des Attentats von Minsk und der fragwürdigen Beweisführung und Urteilsfindung (Foltervorwurf), so weit, so gut oder schlecht. Aber dann: ein flammendes Plädoyer für die Auge-um-Auge-Gerichtsbarkeit! Wer nicht betroffen sei, solle den Mund halten! Diese Terroristen hätten bekommen, was sie verdienten! „Wenn du jemandem das Leben genommen hast, dann sei bitte so gut und gib das deine dafür!“ Diese schlichte und unbegreiflich rückständige Meinung muss ich nicht in der taz lesen! Unfassbar!
KATRIN SWOBODA, Frankfurt am Main
Menschenverachtend und primitiv
■ betr.. „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
Von einem unabhängigen, fairen Gerichtsverfahren kann keine Rede sein. Ein Geständnis ist vermutlich unter Folter zustande gekommen. Wahrscheinlich bin ich eine selbstgerechte und hochmütige Mitteleuropäerin und Deutsche sowie intolerant gegenüber anderen Kulturen und Meinungen, wenn ich diesen Artikel menschenverachtend, primitiv und verurteilungswürdig finde. Die Todesstrafe stellt immer und überall ein verachtungswürdiges Verbrechen dar, egal ob sie in den USA, in China, Japan, dem Iran, Indien oder in Weißrussland exekutiert wird. BEATE SCHMIDT, Borchen
Welcher Teufel hat die taz geritten?
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss?“, taz vom 23. 2. 13
Welcher Teufel hat die taz-Redaktion geritten, so etwas zu veröffentlichen. Warum nicht in der nächste Woche weitermachen im Geist der Verfasserin: „Todesstrafe für Kinderschänder“ und „Schwanz ab für Vergewaltiger“. Jeder soll doch das bekommen, was er verdient. KUNO HAUCK, Nürnberg
Einführung in Menschenrechte
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss“, taz vom 23. 2. 13
Vielleicht hätten Sie das Projekt „taz goes east“ mit einer ausführlichen Einführung in Menschenrechte und Demokratie für die osteuropäischen JournalistInnen beginnen sollen, hier scheint zumindest die betreffende Journalistin besondere Defizite zu haben. Ein weiteres Mal möchte ich dergleichen nicht in dieser Zeitung lesen!
RUTH AICHMÜLLER, Lollar
Empört, entsetzt, schockiert
■ betr.: „Begnadigung oder Genickschuss“, taz vom 23. 2. 13
Muss man im 21. Jahrhundert wirklich noch begründen, warum es (fehlbaren) Menschen nicht zustehen darf, andere Menschen umzubringen? Warum jeder Mord ein Verbrechen ist, auch ein von der Justiz verübter? Noch dazu in einer Diktatur, in der die „Wahrheitsfindung“ durchaus angezweifelt werden kann? Liebe taz, ich bin empört, entsetzt, schockiert. ULRICH KARSTEN, München