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Archiv-Artikel

LESERINNENBRIEFE

Was genau ist katholische Kultur?

■ betr.: „Zwangskatholisierung rechtens“, taz vom 19. 4. 13

Ehemalige Liebes-Beziehungen können sich in tiefen Hass verwandeln, wie man weiß. Dass sich aber ein Oberlandesgericht massiv in einen bizarren Sorgerechtsstreit mit sehr zweifelhaften Argumenten einmischt, ist mehr als fragwürdig. Da werden also sechsjährige Kinder verurteilt, am katholischen Religionsunterricht teilzunehmen – gegen ihren Willen und den der Mutter, nur weil der Expartner es so will. Kindeswohl zählte hier gar nicht. Und als Begründung, heißt es, die zwangsweise Teilnahme am katholischen Religionsunterricht solle „Kenntnis über die Grundlagen der hier gelebten Kultur vermitteln“.

Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht Aufgabe von Richtern am Oberlandesgericht ist, sich in Exegese zu ergehen, fragt man sich, was genau die „katholische Kultur“ denn sei, die vermittelt wird: Frauenfeindlichkeit? Erzwungene Partner- und Kinderlosigkeit der leitenden Angestellten? Leugnen der Evolutionstheorie? Und als reichte das nicht, gab es massenhaften Kindesmissbrauch durch exponierte Vertreter dieser Kirche. Da kann man jedem nur raten, seine Kinder nicht mit diesen Herren allein zu lassen. Wertevermittlung ist eine wichtige Aufgabe der Schule – aber eben der Schule und nicht religiöser Fanatiker. Der Ethikunterricht erfüllt das gut, insbesondere für die zunehmende Zahl der Menschen, die nicht in einer Kirche sind oder sein wollen. UWE BARKOW, Frankfurt am Main

Eher prekär als privilegiert

■ betr.: „Kind oder Karriere“, taz vom 23. 4. 13

Schade, dass es in diesem Artikel überwiegend darum geht, die Bedingungen für Wissenschaftler_innen mit Kindern zu beleuchten, denn: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt für alle Wissenschaftler_innen, die an Universitäten forschen und arbeiten möchten. Nach spätestens zwölf Jahren (sechs Jahre vor, sechs Jahre nach der Dissertation) kann ein_e Wissenschaftler_in keine befristeten Verträge an Universitäten mehr bekommen, es sei denn bei Drittmittelprojekten. Diese Regelung sollte ursprünglich gegen „Kettenbefristungen“ wirken (bei denen sich zudem manche_r eine Stelle erklagt hat), de facto stellt sie eine Art „Berufsverbot“ für Wissenschaftler_innen dar – und dies nicht nur für Mütter oder Väter in Mutterschutz oder Elternzeit. Nach der Zeit von zwölf Jahren Beschäftigung als Wissenschaftler_in gibt es allerdings noch die Möglichkeit, über das „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ an einer anderen Universität eingestellt zu werden; eine Information, die in dem Artikel nicht vorkommt.

Das Arbeiten als Wissenschaftler_in an einer Uni finden manche vielleicht privilegiert, ist jedoch eher prekär. Erst Hangeln von befristeter Stelle zu befristeter Stelle, die zudem auch häufig nur eine halbe Stelle ist, wobei jedoch oft (meist unbezahlte) Mehrarbeit erwartet wird, da viele Professor_innen der Ansicht sind, dies gehöre dazu. Und nach zwölf Jahren ist Schluss. Änderungen bezüglich der befristeten Arbeitsverträge für Wissenschaftler_innen an den deutschen Universitäten insgesamt sind nötig. Genau wie Änderungen an befristeten Stellen überhaupt, denn im Allgemeinen sind diese Befristungen nur eine um Jahre verlängerte Probezeit, obwohl ein halbes Jahr reichen sollte. SILKE JARUSZEWSKI, Wuppertal

Steuergesetze ändern

■ betr.: „Ein Geschenk für die Sozialdemokraten“, taz vom 23. 3. 13

Was immer auch noch über die Steuer-CDs herauskommen mag, es ist eine Ungerechtigkeit, dass durch Selbstanzeige eine Straftat nicht sanktioniert wird. Frau Merkel braucht gar nicht so heuchlerisch ihre Enttäuschung gegenüber Uli Hoeneß zu bekunden. Sie hätte längst die Steuergesetze dahin gehend ändern können, dass das Wohnsitzprinzip ersetzt wird durch das Staatsangehörigkeitsprinzip. Damit wäre die Bundesrepublik – wie die USA – in einer ganz anderen Position, und die gesamte Diskussion über Steueroasen und Steuerbilligländer usw. wäre vom Tisch. Alle Deutschen bezahlen in Deutschland ihre Steuern, egal wo sie wohnen und wo ihr Einkommen erworben wird. F. DANGEL, Ofterdingen

Trinkgeld ist kein Ersatz

■ betr.: „Die Oligarchen sind über uns“, taz vom 24. 4. 13

Schon längst ist offensichtlich, dass die Konzentration des Geldes auf den Konten von wenigen eben nicht der Mehrheit zugute kommt – denn der sogenannte trickle-down-effect (Tröpfeleffekt) bleibt wegen Verdunstung auf dem Weg nach unten wirkungslos. Hier und da mal ein Trinkgeld ist eben kein Ersatz für Besteuerung und Investitionen in die Realwirtschaft. MANUELA KUNKEL, Stuttgart

Die Welt ist unheimlich

■ betr.: „Schwarze Sheriffs auf Kanaken-Patrouille“, taz v. 24. 4. 13

mensch hartmut, naiv ist da aber wirklich untertrieben. wir haben ne frau als kanzler, schwule und/oder grüne bürgermeister, schwule außenminister … und der schwarze häuptling der amis … ohne kommentar. ich frag mich eher was einen schwarzen deutschen dazu bringt bulle zu werden. das find ich wirklich gruselig. alle überlegungen diesbezüglich machen mir angst. und ein schwarzer bulle, der mich auf der nächsten antinazidemo verprügelt, würde mein eh schon labiles menschenbild nicht unbedingt stabilisieren. und schwarze bullen, die den faschoumzug vor den bösen linken schützen? die welt ist unheimlich. BORIS KRUMM, Hopfgarten