LESERINNENBRIEFE :
Selbstlosigkeit sieht anders aus
■ Betr.: „Ein Förderer will Gutes tun“ / Stifterverband zur Bremer OHB-Professur, taz bremen, 26. 8. 2011
Herr Stäudner vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hält die Forderung des OHB-Vorstandsvorsitzenden, von der Universität Bremen die Aufhebung der gegen Rüstungsforschung gerichteten Zivilklausel zu verlangen, für „statthaft“. Dem liegt ein Stiftungsverständnis zu Grunde, das zwar nachvollziehbar, weil interessegeleitet ist (der Stifterverband ist ein Verein von Wirtschaftsunternehmen), rechtlich aber ist es höchst bedenklich. Denn auch Stiftungen haben sich an die gesetzliche Abgabenordnung zu halten, wonach ihre mit Steuervorteilen honorierte Gemeinnützigkeit ein selbstloses Handeln voraussetzt.
Von Selbstlosigkeit kann aber keine Rede sein, wenn die Vergabe von Stiftungsmitteln kategorisch an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft wird. Dies sollte auch Herrn Stäudner als Sprecher des Stifterverbandes wissen und seine Aussage korrigieren. Wenn ein Unternehmen die Universität unter Druck setzt und fordert, im Interesse einer Stiftungsprofessur auf die zu friedlichen wissenschaftlichen Zielsetzungen verpflichtende Zivilklausel zu verzichten, ist das stiftungs- und steuerrechtlich nicht „statthaft“ – und hochschulpolitisch ein Skandal. Die Universität Bremen muss sich die externe Einflussnahme auf Angelegenheiten ihrer Selbstverwaltung mit Entschiedenheit verbitten. PROF. DR. RUDOLPH BAUER, BREMEN