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Archiv-Artikel

LEGAL, ILLEGAL...

Rechtliches Chaos: Das EU-Recht stellt nach Einschätzung etlicher Rechtsexperten das staatliche Glücksspielmonopol in Frage. Das Landgericht Bochum hat Anbieter von privaten Wettern freigesprochen: „Sportwetten sind im Sinne des Strafgesetzbuches keine Glücksspiele“, hieß die Begründung. Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster, ist der Auffassung, dass nur staatliche Lotteriegesellschaften legale Anbieter von Sportwetten sind.

Lizenzen: Nach der Wende wurden auf Grundlage des DDR-Rechts vereinzelte Lizenzen erteilt. Im Ausland: Isle of man, Gibraltar, Malta und Österreich.