: LEGAL, ILLEGAL...
Rechtliches Chaos: Das EU-Recht stellt nach Einschätzung etlicher Rechtsexperten das staatliche Glücksspielmonopol in Frage. Das Landgericht Bochum hat Anbieter von privaten Wettern freigesprochen: „Sportwetten sind im Sinne des Strafgesetzbuches keine Glücksspiele“, hieß die Begründung. Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster, ist der Auffassung, dass nur staatliche Lotteriegesellschaften legale Anbieter von Sportwetten sind.
Lizenzen: Nach der Wende wurden auf Grundlage des DDR-Rechts vereinzelte Lizenzen erteilt. Im Ausland: Isle of man, Gibraltar, Malta und Österreich.