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Kurzschluß

Das Hamburger Landgericht hat gestern eine Mutter, die ihre zweijährige Tochter vom Balkon geworfen hat, wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die alkoholkranke 34jährige hatte im September 1994 ihre Tochter vom sechs Meter hohen Balkon ihrer Wohnung geworfen. Das Mädchen überlebte mit relativ leichten Verletzungen und wohnt nach längerer Trennungszeit heute wieder bei ihrer Mutter. Die Kammer wertete die Tat als eine „spontane Kurzschlußhandlung“, denn als der Frau klar geworden sei, was sie angerichtet hatte, habe sie sofort Hilfe für ihr Kind geholt. Vor Gericht hatte die Angeklagte erklärt, sie sei damals „total am Ende“ gewesen.

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