: Kurzarbeit gilt weiter
■ Ausgelaufene Regelung stillschweigend fortgesetzt
Köln (dpa) — Über 500.000 Arbeitnehmer in ostdeutschen Betrieben beziehen nach wie vor Kurzarbeitergeld nach einer praktisch nur für die neuen Bundesländer geschaffenen, eigentlich aber bereits Ende 1991 ausgelaufenen Regelung.
Wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Köln am Dienstag auf Anfrage bestätigte, steht diesen Arbeitnehmern zwar Arbeitslosenunterstützung oder Kurzarbeitergeld nach den allgemein üblichen befristeten und konditionierten Bestimmungen zu, aber nicht mehr Kurzarbeitergeld unter der Sonderregelung für die neuen Bundesländer. Die Fortzahlung sei jedoch stillschweigend von der Bundesanstalt für Arbeit und vom Bundesarbeitsministerium in Bonn sanktioniert worden, hieß es.
Nach Auffassung der Arbeitgeber ist die Fortzahlung wohl nicht illegal, aber sicher „nicht ganz astrein“ und „mit den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr vereinbar“. Für den wirtschaftlichen Wiederaufbau sei die Fortzahlung sogar „geradezu fatal“.
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