piwik no script img

Kurzarbeit gilt weiter

■ Ausgelaufene Regelung stillschweigend fortgesetzt

Köln (dpa) — Über 500.000 Arbeitnehmer in ostdeutschen Betrieben beziehen nach wie vor Kurzarbeitergeld nach einer praktisch nur für die neuen Bundesländer geschaffenen, eigentlich aber bereits Ende 1991 ausgelaufenen Regelung.

Wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Köln am Dienstag auf Anfrage bestätigte, steht diesen Arbeitnehmern zwar Arbeitslosenunterstützung oder Kurzarbeitergeld nach den allgemein üblichen befristeten und konditionierten Bestimmungen zu, aber nicht mehr Kurzarbeitergeld unter der Sonderregelung für die neuen Bundesländer. Die Fortzahlung sei jedoch stillschweigend von der Bundesanstalt für Arbeit und vom Bundesarbeitsministerium in Bonn sanktioniert worden, hieß es.

Nach Auffassung der Arbeitgeber ist die Fortzahlung wohl nicht illegal, aber sicher „nicht ganz astrein“ und „mit den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr vereinbar“. Für den wirtschaftlichen Wiederaufbau sei die Fortzahlung sogar „geradezu fatal“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen