: Kurden dürfen doch ins Ausland
ISTANBUL afp ■ Die türkische Kurdenpolitikerin Leyla Zana und drei andere Exabgeordnete müssen nun doch nicht mit einem Ausreiseverbot rechnen. Innenminister Abdülkadir Aksu habe dafür gesorgt, dass die vier vor kurzem aus der Haft entlassenen Kurdenpolitiker einen Reisepass erhalten und ins Ausland reisen dürfen, berichtete die Zeitung Milliyet gestern. Laut dem Bericht kann Zana damit Mitte Oktober zum EU-Parlament nach Brüssel reisen, wo sie einen Menschenrechtspreis erhalten soll. Zana war schon 1995 mit dem Preis ausgezeichnet worden, konnte ihn bisher jedoch nicht entgegennehmen. Sie war erst im Juni nach zehnjähriger Haft auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das oberste Berufungsgericht ihre Haftstrafe aufgehoben hatte. Die Reiseerlaubnis für die Kurdenpolitiker war bisher fraglich, weil sie Ende Oktober in Ankara erneut vor Gericht stehen werden.