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Kurden-Abschiebung

Ab heute wird ausgewiesen: In Deutschland läuft der Abschiebestopp für Kurden in türkische Notstandsprovinzen ab. Die Hamburger Innenbehörde weist darauf hin, daß die Ausländerbehörde vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Betroffenen anhören und auf Konsultationsmöglichkeiten hinweisen werde. Auf Wunsch könne die Behörde auch bei der türkischen Regierung oder Botschaft anfragen, ob nach der Rückkehr Strafverfolgung drohe. Außerdem sei es möglich, mit Anwälten in der Türkei Kontakt aufzunehmen oder heimatlichen Organisationen die Rückkehr mitzuteilen. Das Auswärtige Amt sei um Übersendung einer Liste von Anwaltsadressen gebeten worden, bis dahin werde den Betroffenen die Telefonnummer eines Rechtsanwaltsvereins in Istanbul zur Verfügung gestellt. taz

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