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Kunstvereine weiter abgabenfrei

Kunstvereine müssen keine Abgaben an die Künstlersozialversicherung entrichten, wenn sie nicht mit Kunstwerken handeln. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) in Celle in einem Berufungsverfahren dem Celler Kunstverein Recht gegeben, der sich gegen die Forderungen der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen gewehrt hat. Wer keinen Kunsthandel betreibe, könne nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als „Galerie“ eingestuft werden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Kunstverein Celle ist deshalb nicht abgabenpflichtig. Das LSG widersprach damit dem erstinstanzlichen Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom Januar 1997 (Aktenzeichen AZ: L 12 70/1). dpa

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