: Kundenfang kann teuer werden
WUPPERTAL afp ■ Das Landgericht Wuppertal hat eine Firma dazu verurteilt, ein als Köder gedachtes Gewinnversprechen in mehreren Fällen einzulösen. Geklagt hatten Verbraucher, die im Herbst 2000 Post aus Frankreich erhielten. Darin teilten ihnen eine Versandfirma mit, sie seien glückliche Gewinner eines „nagelneuen VW Beetle“. Kurz darauf erhielten die Kläger Kataloge, diesmal von der deutschen Niederlassung der Firma. Hierin war die Gewinnzusage deutlich vorsichtiger formuliert. Die Wuppertaler Richter urteilten auf Grundlage des geänderten Paragrafen 661a BGB: „Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet, (. . .) hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten“. Die beklagte Firma muss den Klägern nun einen VW Beetle liefern. Ihren Beteuerungen der Firma, die in Frankreich versandten Postkarten stammten gar nicht von ihr, glaubten die Richter nicht. (Az. 3 O 318/00)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen