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Archiv-Artikel

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Mit „Verwunderung“ hat SPD-Innenpolitiker Michael Neumann auf die disziplinarrechtliche Beurteilung des Ex-Innenstaatsrates Walter Wellinghausen durch den Senat reagiert. Nach der Hamburgischen Disziplinarordnung sei Voraussetzung für eine Aberkennung des Ruhegehalts, dass „die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre, falls der Ruhestandsbeamte sich noch im Dienst befände“. Und das sei ja „wohl der Fall“, so Neumann. Denn der Senat hatte vorgestern mitgeteilt, Wellinghausens Vergehen würde „noch heute eine Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen“ (taz berichtete). Die Ruhebezüge des wegen unerlaubter Nebengeschäfte am 19. August entlassenen Staatsrates würden dennoch nicht gekürzt. Neumann fordert nun, die „gesetzlich vorgesehene Sanktion“ zu verhängen.