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Künstlerzoff im Schloßgarten

Richter-Prosa im Shakespeare-Stück verblüfft seit dem Wochenende die ZuschauerInnen des Open-air-„Sommernachtstraums“ im Oldenburger Schloßgarten. Er müsse leider seine Hochzeitsnacht im Wald verbringen, klagt der Herzog von Athen und verliest in Auszügen einen Eilbeschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg. Darin wird ihm und seinem Hofstaat das Betreten seines „Palastes“, des sogenannten Fürstenpavillons, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000 Mark verboten.

Anlaß für das richterliche Eingreifen war ein Zoff unter Künstlern. Die Theatermacher hatten Anfang August – mit Genehmigung der Parkverwaltung – den Pavillon des Barockgartens zum Ausgangspunkt ihrer Aufführung erkoren. Um Platz zu schaffen, wurden Kunstobjekte an die Seite gestellt. Diese „Licht und Grün“ betitelte Installation darf ein Oldenburger Künstlerehepaar – ebenfalls mit Genehmigung – seit April im Pavillon ausstellen. Aus dem Urlaub zurückgekehrt, registrierten die Objektkünstler mit Empörung, was geschehen war. In zweiter Instanz entsprach das Landgericht dieser Auffassung und entschied, daß der Pavillon zur Zeit „rechtmäßiger Besitz“ der Bildenden Kunst sei.

dpa

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