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Archiv-Artikel

Künftig strafbar

Wer einer anderen Person beharrlich nachstellt und damit ihre Grundrechte verletzt, macht sich künftig strafbar: Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Ergänzung des Strafgesetzbuches beschlossen, mit der das so genannte Stalking als Straftatbestand aufgenommen wird. Danach drohen dem bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft, der beharrlich die Nähe eines Menschen unbefugt aufsucht oder Kontakt herzustellen versucht.  EPD