: Kündigungsschutz wurde verlängert
Berlin. Vor dem 3.10.1990 geschlossene Gewerbemietverträge in Ostberlin und den neuen Bundesländern dürfen nicht vor Ende 1994 gekündigt werden. Über einen Beschluß des Bundestages hat Wirtschaftssenator Meisner den Senat informiert. Ursprünglich sollte der im Einigungsvertrag festgelegte Kündigungsschutz zum 31.12.1992 auslaufen, war aber auf Initiative des Freistaates Sachsen um zwei Jahre verlängert worden.
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