piwik no script img

Kündigungsschutz wurde verlängert

Berlin. Vor dem 3.10.1990 geschlossene Gewerbemietverträge in Ostberlin und den neuen Bundesländern dürfen nicht vor Ende 1994 gekündigt werden. Über einen Beschluß des Bundestages hat Wirtschaftssenator Meisner den Senat informiert. Ursprünglich sollte der im Einigungsvertrag festgelegte Kündigungsschutz zum 31.12.1992 auslaufen, war aber auf Initiative des Freistaates Sachsen um zwei Jahre verlängert worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen